Um die Arbeitnehmerüberlassung betreiben zu können, benötigen Unternehmen in Deutschland die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 AÜG). Zunächst wird eine Erlaubnis befristet auf ein Jahr ausgestellt. Vor Ablauf dieser Befristung wird durch Prüfer der Bundesagentur für Arbeit festgestellt, ob das jeweilige Unternehmen ordnungsgemäß gearbeitet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit vorweisen kann. Ein besonderes Augenmerk dieser Überprüfung liegt dabei auf den Lohnabrechnungen. Wenn ein Personaldienstleister bei dieser Prüfung in drei aufeinanderfolgenden Jahren erlaubt tätig war und es zu keinerlei Beanstandungen kam, kann die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung unbefristet erteilt werden.
Die Prüfer der Bundesagentur für Arbeit haben uns im April 2020 mit dem Ergebnis
überprüft.
Das heißt, dass wir alle gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einhalten und unsere Verpflichtungen als Personaldienstleister und Arbeitgeber somit vertrauenswürdig erfüllen.
An dieser Stelle möchte sich die Geschäftsführung bei allen internen Mitarbeitern bedanken, die mit ihrem täglichen Engagement und mit Ihrer Motivation zu diesem Erfolg beigetragen haben. Wenn wir auch zukünftig erfolgreich am Markt bestehen wollen, ist dies ein wichtiger Bestandteil für ein langanhaltendes und nachhaltiges Wachstum.
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